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Bezirke werden bei Zweckentfremdungsverbot nicht allein gelassen

Aus gutem Grund hat das Land Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz am 29. November 2013 im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Wohnungen sollen in Zukunft auch tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung stehen. Dies wurde lange von den Bezirken vehement eingefordert und inhaltlich bis heute unterstützt. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gleichzeitig gegenüber dem Abgeordnetenhaus für umfassend mehr Stellen für die bezirkliche Wohnungspolitik eingesetzt.

Das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber hat zur Umsetzung des neuen Zweckentfremdungsverbots einen zusätzlichen Personalbedarf von 17 Beschäftigungspositionen bei den Bezirken bewilligt. Weitere Stellen für die Wohnungspolitik – alles zusammen insgesamt 72 Beschäftigungspositionen – stehen zur Verfügung. Die Bezirke haben je nach Leistung zusätzlich die Möglichkeit aus der sog. "Sprinterprämie" weitere Mittel für den Personalmehrbedarf einzusetzen. Diese Mittel werden auf der Basis der Baugenehmigungsleistungen des Jahres 2013 in Kürze bereitgestellt (rund 5 Mio. € per anno). Die Bezirke können außerdem kurzfristigen zusätzlichen Personalbedarf auch aus dem Kreis des sog. "Überhangspersonals" decken, auch dies ist in Abstimmung zwischen Bezirken, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und für Finanzen bereits so geklärt worden. Es besteht für die Bezirke außerdem die Möglichkeit einer sog. "Regionalisierung" der mit der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots verbundenen Aufgaben. Zweckmäßigerweise könnte hierfür ein oder mehrere Innenstadtbezirke beauftragt werden, die in enger Kooperation die Verhinderung einer zweckfremden Nutzung von Wohnraum überwachen. Die damit einhergehenden Synergieeffekte werden nicht unerheblich sein und könnten so insgesamt zu einer effizienteren Aufgabenbewältigung beitragen. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stehen in Zukunft zwei Stellen für die rechtliche Beratung der Bezirke zu Fragen der Zweckentfremdung zu Verfügung.

Die Abstimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit den Bezirken bei der Klärung dieser Fragen nach mehr Personal und seinem Einsatz war und ist eng (zahlreiche gemeinsame Bezirksrätesitzungen, Rat der Bürgermeister, Austausch auf fachlicher Ebene).

In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 beschließt der Rat der Bürgermeister "(…) für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots die Praktikabilität einer Regionalisierung zu prüfen", ohne dass bisher in den Bezirke, auch innerhalb einzelner Bezirke zu diesem selbst gestellten Prüfauftrag ein konkreter Ergebnisbeschluss gefasst wurde. Unter anderem in der Baustadträtesitzung am 27. Februar 2014 wurde die Personalausstattung der Bezirke zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots, insbesondere die Frage der Poolbildung (Regionalisierung oder Zentralisierung), ausführlich erörtert. Die Poolbildung wurde bei der Gesamtanzahl der insgesamt 17 zusätzlichen Beschäftigungspositionen für alle Bezirke überwiegend als die effizienteste Einsatzmöglichkeit angesehen. In einigen Bezirken wird diese Diskussion allerdings auch kontrovers geführt.

Der Senat verweigert den Bezirken also in keiner Weise die personelle Mindestausstattung. Fest steht, dass die Bezirke unzweifelhaft durch den Vollzug des Zweckentfremdungsrechts mit neuen und zusätzlichen Aufgaben belastet werden. Art und Umfang des zusätzlichen Aufwands hängen indes insbesondere von der Häufigkeit der konkreten zweckfremden Nutzungen in den Bezirken ab. Zielsetzung ist im Wesentlichen auch die Verhinderung von Ferienwohnungen, dessen Angebot anders als in den 80er und 90er Jahren heute im Internet recherchierbar ist und somit eine Zweckentfremdung leichter recherchiert werden kann. Es ist deshalb nicht präzise absehbar, wie hoch der personelle Bedarf und wie hoch der Mindestbedarf überhaupt sein wird.

Perspektivisch wird schon im nächsten Jahr geprüft werden, ob und inwieweit das benötigte zusätzliche Personal für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots ausreicht oder ob zusätzliches Personal zum nächsten Doppelhaushalt 2016/17 eingeplant werden muss.

Der Senat erwartet von den Bezirken, ihre nicht zielführende Haltung zu überdenken und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Anfangsphase des von allen gewollten und jahrelang eingeforderten neuen Zweckentfremdungsverbots in Berlin zu einem Erfolg geführt werden kann.Bilder:
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